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LoboStudioHamburg / Pixabay

Facebook wird als »öffentlich« und WhatsApp als »privat« wahrgenommen.

Wenn Eltern in großer Zahl Fotos von ihren Kindern in sozialen Netzwerken teilen, so bezeichnet man dies neudeutsch als »Sharenting«. Der Begriff setzt sich aus dem engl. sharing (teilen) und parenting (Kindererziehung im Sinne der Wahrnehmung elterlicher Aufgaben) zusammen. Hierbei verstoßen Eltern häufig gegen die Persönlichkeitsrechte ihrer Kinder, da sie diese nicht um Erlaubnis fragen. Denn im deutschen Rechtskontext gilt das Recht am eigenen Bild auch für Kinder. Demnach sollten Eltern immer die Einwilligung ihrer Kinder einholen – selbst wenn es nur um das Teilen von Fotos im WhatsApp-Familienchat geht. Denn Kinder würden deutlich weniger Bilder veröffentlichen bzw. teilen als ihre Eltern. Kinder legen auch andere Kriterien an die Veröffentlichung von Fotos als Erwachsene dies tun. Was für Eltern OK ist, ist für Kinder oft peinlich. Der Austausch von Kinderfotos dient in der Regel der Beziehungspflege und der Selbstdarstellung von Eltern in sozialen Medien. ...weiterlesen "Studie: Eltern missachten Kinderrechte bei der digitalen Mediennutzung"

Creative Commons - Lizenzen selber festlegen - Quelle: Pixabay
Creative Commons - Lizenzen selber festlegen - Quelle: Pixabay

Kostenlose und lizenzfreie Bilddatenbanken gibt es im World Wide Web wie Sand am Meer – scheinbar, denn tatsächlich komplett freie und kostenlose Bilder sind eher selten. Bei der Nutzung vermeidlich freier Bilder ist Vorsicht geboten. Denn der Teufel steckt im Detail. Deshalb sollte man stets die Lizenzangaben auf der jeweiligen Webseite genauestens in Augenschein nehmen. ...weiterlesen "Update: Lizenzfreie Bilder im Netz suchen und finden"

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Die EU-Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) trat bereits am 24.5.2016 in Kraft. Sie ist nach einer Übergangsphase von zwei Jahren ab dem 25.5.2018 verbindlich einzuhalten. Die Europäische Verordnung regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen. Der Datenschutz soll mit der Grundverordnung EU-weit vereinheitlicht werden. Die neue Verordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. ...weiterlesen "EU-Datenschutz-Grundverordnung – Was ist für Website-Betreiber wichtig?"

Datenschutz und -sicherheit im Netz - Quelle: Pixabay

Der Chaos Communication Congress (33C3) – ist ein Treffen der Hackerszene, das vom Chaos Computer Club (CCC) organisiert wird. Der Kongress findet jährlich vom 27. bis 29 Dezember statt. Die Themen der Vorträge und Workshops befassen sich mit technischen und gesellschaftspolitischen Themen. Das Motte in 2016 lautete „Works for me“. Dies ist ein Spruch unter IT-Experten mit der Bedeutung: „Wenn etwas für mich funktioniert, muss ich mich nicht mehr darum kümmern“. Dies ist natürlich ironisch gemeint und beinhaltet Kritik an Systemen, Internet-Anwendungen und Apps, bei denen die User-Experience, also das Erleben des Users oder auch die Nutzerfreundlichkeit, im Zentrum der Entwicklung steht. D.h. die Anwendung muss gut aussehen und intuitiv nutzbar sein. Datenschutz und Sicherheitsaspekte werden dabei meistens außer acht gelassen, wodurch Sicherheitslücken entstehen. Deshalb wurden auf dem Kongress u.a. netzpolitische Themen, wie z.B. die Verbreitung von Fake News behandelt. ...weiterlesen "Chaos Communication Congress 2016"

Menschen trauern heute auch online - Quelle: Pixabay
Digitale Nachlassverwaltung: Was geschieht mit den Online-Daten eines Verstorbenen? Quelle: Pixabay

Die Verwaltung des digitalen Nachlasses von verstorbenen Personen kann für die Hinterbliebenen zum Problem werden. Neben einer guten Online-Reputation, also dem guten Ruf im Netz, sollte jeder, der sich aktiv im Netz bewegt, Gedanken darüber machen, was mit seinen Daten nach seinem Tod geschehen soll. Unser Leben spielt sich dank Smartphone und sozialen Netzwerken zunehmend auch online ab. Denn die digitale Identität stirbt nicht automatisch. Unter den digitalen Nachlass fallen digitale Adressbücher, online gespeicherte E-Mails, Fotos und Daten auf virtuellen Festplatten und Archiven, Nutzerprofile bei Sozialen Netzwerken, wie Facebook, Twitter, Xing & Co. sowie Grundstücke auf „Second Life“, Avatare in Online-Rollenspielen, wie World of Warcraft, und die Rechte an eigenen Websites, Blogs und Domains. All diese Online-Profile und -Accounts werden nicht automatisch nach dem Tod eines Nutzers gelöscht. Insbesondere kostenpflichtige Mitgliedschaften gilt es zu kündigen. ...weiterlesen "Nachlassverwaltung 2.0: Was geschieht mit Daten und Fotos nach dem Tod?"

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