Facebook wird als »öffentlich« und WhatsApp als »privat« wahrgenommen.
Wenn Eltern in großer Zahl Fotos von ihren Kindern in sozialen Netzwerken teilen, so bezeichnet man dies neudeutsch als »Sharenting«. Der Begriff setzt sich aus dem engl. sharing (teilen) und parenting (Kindererziehung im Sinne der Wahrnehmung elterlicher Aufgaben) zusammen. Hierbei verstoßen Eltern häufig gegen die Persönlichkeitsrechte ihrer Kinder, da sie diese nicht um Erlaubnis fragen. Denn im deutschen Rechtskontext gilt das Recht am eigenen Bild auch für Kinder. Demnach sollten Eltern immer die Einwilligung ihrer Kinder einholen – selbst wenn es nur um das Teilen von Fotos im WhatsApp-Familienchat geht. Denn Kinder würden deutlich weniger Bilder veröffentlichen bzw. teilen als ihre Eltern. Kinder legen auch andere Kriterien an die Veröffentlichung von Fotos als Erwachsene dies tun. Was für Eltern OK ist, ist für Kinder oft peinlich. Der Austausch von Kinderfotos dient in der Regel der Beziehungspflege und der Selbstdarstellung von Eltern in sozialen Medien.
Die Studie: »Kinder. Bilder. Rechte.«
Ziel der Studie war […] die Perspektive der Kinder auf digitale Medienpraktiken im Allgemeinen aber auch in ihren Familien zu untersuchen. Dabei stand insbesondere die Frage im Fokus, welche Vorstellungen die Kinder von Privatsphäre und dem Recht am eigenen Bild haben und wie sie sich wünschen beteiligt zu werden, wenn es um ihre Daten und die Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte geht. Andererseits ging es darum, auch die Perspektive der Eltern dazu zu erheben um zu eruieren, wie Eltern unter den Bedingungen der Digitalisierung mit den Daten ihrer Kinder umgehen, welche Überlegungen und Empfindungen hier handlungsleitend sind, wie sehr sie sich als handlungsmächtig und kompetent erleben und wie sie mit dem Spannungsfeld von Freiheit und Kontrolle bzw. Autonomie und Schutz umgehen.
Insgesamt wurden zwölf Familien mit 20 Kindern im Alter zwischen sechs und dreizehn Jahren befragt (darunter neun Jungen und elf Mädchen), sowie eine Jugendliche im Alter von fünfzehn Jahren. Die Eltern verfügen über unterschiedliche Bildungsabschlüsse.
Alle befragten Kinder nutzen Dienste, die sie nach den Altersangaben in den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen der Sozialen Netzwerke wie WhatsApp, YouTube oder auch Snapchat noch nicht nutzen dürften, da sie das entsprechende Mindestalter noch nicht erreicht haben. Der heutige Sozialdruck macht es Eltern kaum möglich, die Nutzung von WhatsApp zu verbieten, da ansonsten den Kindern soziale Ausgrenzung droht. Dies stellt Eltern vor ein Kontrollproblem. Sie versuchen durch Eingriffe in die Privatsphäre ihrer Kinder diese zu schützen. Hierzu lassen sie sich Passwörter geben und durchstöbern regelmäßig die Chatverläufe ihrer Kinder. Außerdem werden Kontroll-Apps und Standortabragen von elterlicher Seite eingesetzt. Demgegenüber stehen hilflose Eltern, die aufgrund von Überforderung ihre Kinder gewähren lassen und auf blindes Vertauen setzen, wodurch die Verantwortung vollständig auf die Kinder übertragen wird. Dies zeigt ganz klar, dass viele Eltern nicht hinreichend in der Lage sind, ihre Kinder bei der digitalen Mediennutzung zu unterstützen. Hier liegt große Unsicherheit und ein enormes Informationsdefizit bei den Eltern vor.
Quellen:
- Studie: »Kinder. Bilder. Rechte. Persönlichkeitsrechte von Kindern im Kontext der digitalen Mediennutzung in der Familie«, Schriftenreihe des Deutschen Kinderhilfswerkes e. V. – Heft 4, 2018
- BR.de: Sharing: Vor dem Teilen Kinder fragen!, 30.11.2018