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LoboStudioHamburg / Pixabay

Facebook wird als »öffentlich« und WhatsApp als »privat« wahrgenommen.

Wenn Eltern in großer Zahl Fotos von ihren Kindern in sozialen Netzwerken teilen, so bezeichnet man dies neudeutsch als »Sharenting«. Der Begriff setzt sich aus dem engl. sharing (teilen) und parenting (Kindererziehung im Sinne der Wahrnehmung elterlicher Aufgaben) zusammen. Hierbei verstoßen Eltern häufig gegen die Persönlichkeitsrechte ihrer Kinder, da sie diese nicht um Erlaubnis fragen. Denn im deutschen Rechtskontext gilt das Recht am eigenen Bild auch für Kinder. Demnach sollten Eltern immer die Einwilligung ihrer Kinder einholen – selbst wenn es nur um das Teilen von Fotos im WhatsApp-Familienchat geht. Denn Kinder würden deutlich weniger Bilder veröffentlichen bzw. teilen als ihre Eltern. Kinder legen auch andere Kriterien an die Veröffentlichung von Fotos als Erwachsene dies tun. Was für Eltern OK ist, ist für Kinder oft peinlich. Der Austausch von Kinderfotos dient in der Regel der Beziehungspflege und der Selbstdarstellung von Eltern in sozialen Medien. ...weiterlesen "Studie: Eltern missachten Kinderrechte bei der digitalen Mediennutzung"

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