Barrierefreiheit im Web ist kein „Nice-to-have“ – sie ist ein grundlegendes Menschenrecht und gesetzlich verankert. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt (BFSG) am 28.6.2025 werden viele Unternehmen im B2B-Bereich dazu verpflichtet, ihre digitalen Angebote (Websites, Apps etc.) barriererfrei zu gestalten. Doch anstatt Websites von Anfang an barrierefrei zu gestalten, wird versucht, dieses Ziel mit sogenannten „Accessibility Overlays“ zu erreichen. Diese versprechen eine schnelle und einfache Lösungen – doch in der Praxis halten sie selten, was sie versprechen.
...weiterlesen "Warum Accessibility Overlays nicht die Lösung für Barrierefreiheit im Web sind"