Springe zum Inhalt

Nachlassverwaltung 2.0: Was geschieht mit Daten und Fotos nach dem Tod?

Menschen trauern heute auch online - Quelle: Pixabay
Digitale Nachlassverwaltung: Was geschieht mit den Online-Daten eines Verstorbenen? Quelle: Pixabay

Die Verwaltung des digitalen Nachlasses von verstorbenen Personen kann für die Hinterbliebenen zum Problem werden. Neben einer guten Online-Reputation, also dem guten Ruf im Netz, sollte jeder, der sich aktiv im Netz bewegt, Gedanken darüber machen, was mit seinen Daten nach seinem Tod geschehen soll. Unser Leben spielt sich dank Smartphone und sozialen Netzwerken zunehmend auch online ab. Denn die digitale Identität stirbt nicht automatisch. Unter den digitalen Nachlass fallen digitale Adressbücher, online gespeicherte E-Mails, Fotos und Daten auf virtuellen Festplatten und Archiven, Nutzerprofile bei Sozialen Netzwerken, wie Facebook, Twitter, Xing & Co. sowie Grundstücke auf „Second Life“, Avatare in Online-Rollenspielen, wie World of Warcraft, und die Rechte an eigenen Websites, Blogs und Domains. All diese Online-Profile und -Accounts werden nicht automatisch nach dem Tod eines Nutzers gelöscht. Insbesondere kostenpflichtige Mitgliedschaften gilt es zu kündigen.

Rechtliche Vorkehrungen
Grundsätzlich ist der digitale Nachlass genauso zu behandeln wie der übrige Nachlass. E-Mails, Bilder, Videos, virtuelle Adressbücher und so weiter gehören den Erben – außer es existiert ein Testament oder ein Erbvertrag. Ähnlich wie die Vorsorgevollmacht wird sich wohl in naher Zukunft der Begriff der digitalen Vorsorgevollmacht etablieren. Hierbei handelt es sich um eine Vollmacht, die einer oder mehreren Personen erlaubt, über digitale Profile zu verfügen. Mit der digitalen Vollmacht regelt man bereits zu Lebzeiten, was mit der eigenen digitalen Identität nach dem Tode geschehen soll. Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn eine Person durch eine schwere Erkrankung ihre Geschäfts- und Artikulationsfähigkeit verliert. Eine solche digitale Vorsorgevollmacht kann man bei einem Notar oder Anwalt, bei Verwandten oder Freunden, im Bankschließfach oder Safe oder einfach in der Schreibtischschublade hinterlegen.

Da die Verwaltung des digitalen Nachlasses zunehmen an Bedeutung gewinnt, haben sich hier inzwischen neue Geschäftsfelder eröffnet. So existieren bereits Angebote und Dienste, bei denen gegen eine Gebühr Passwörter hinterlegt und eine Vertrauensperson bestimmt werden kann. Hier sei allerdings zur Vorsicht geraten. Sinnvoller ist dann doch die Nutzung einer Passwort-Software (zum Beispiel KeePass Passwort Safe), in der alle wichtigen Passwörter für Online-Banking, Paypal, ebay,  Flickr, Facebook, Twitter, Xing etc. hinterlegt sind und nur ein Zugangspasswort für die Software an eine Vertrauensperson übermittelt werden muss.
Auch bei Bestattern gewinnt das Thema an Bedeutung. Wo früher eine Todesanzeige in der Zeitung ausreichte, um über den Tod zu informieren, müssen heute Studien- und Arbeitskollegen oder Bekannte in anderen Ländern benachrichtigt werden.

So kann die Regelung des Online-Nachlasses ein äußert zeitaufwendiges Unterfangen werden. Auch die Art der Trauerbewältigung vollzieht sich zunehmend online. Heute trauert man in den Communitys und hinterlässt einen letzten Gruß auf einer Trauerseite.

Facebook-Gedenkseite
Das weltweit größte soziale Netzwerk Facebook bietet Hinterbliebenen die Möglichkeit, die Profilseite eines verstorbenen Angehörigen in eine Gedenkseite umzuwandeln. Auf der Gedenkseite werden alle Mitgliedschaften in Gruppen gelöscht. Nur bereits bestätigte Freunde können Nachrichten auf dem Profil hinterlassen.
Natürlich kann man auch eine Löschung des Accounts bei Facebook beantragen.

Andere Soziale Netzwerke haben (noch) kein standardisiertes Verfahren eingeführt. Hier können die Angehörigen entscheiden, ob das Profil gesperrt, erhalten oder vom Erben übernommen werden soll.

 

Quellen:

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen