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Businessplan für Freiberufler: Was muss rein und was nicht?

Businessplan schreiben - Quelle: Pixabay
Businessplan schreiben - Quelle: Pixabay

Einen Businessplan sollte man auch erstellen, wenn man ohne Fremdkapital startet oder zunächst eine nebenberufliche Selbständigkeit plant. Er wird auch benötigt, um einen Gründerzuschuss bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Als Freiberufler braucht man meist nur einen abgespeckten Businessplan.
Es gibt viele Muster, Vorlagen sowie Businessplan-Checklisten und Softwarepakete. Doch die meisten Businessplan-Anleitungen richten sich an Gründer, die mit einem hohen Kapitalbedarf und gleich mehreren Angestellten starten – vielleicht sogar eine GmbH ins Leben rufen.
Wer jedoch anstelle eines aufwendig herzustellenden Industrieprodukts als Einzelunternehmer eine Dienstleistung anbietet, kann oft auf viele Aspekte eines detaillieren Businessplans verzichten. Ganz auf ihn verzichten sollte man jedoch nicht, denn die geschriebene Variante zwingt Gründerinnen und Gründer ihre Geschäftsidee genau zu analysieren und auf Marktfähigkeit zu prüfen.

Grundsätzlich gehört in jeden Businessplan:

  • ein Deckblatt mit Name und Anschrift sowie dem Titel der Geschäftsidee
  • die Geschäftsidee:

Welche Dienstleistung bieten Sie an? Wer und warum braucht diese Dienstleistung? Welche Leistung erbringen Sie zu welchen Konditionen? Hierher gehört eine genaue Beschreibung des Dienstleistungsangebots.

  • die Zielgruppe:

Wer sind die Auftraggeber oder Kunden? Was zeichnet sie aus? Wie alt sind sie? Wie viel Geld steht ihnen zur Verfügung? Welche Bedürfnisse haben sie? Gibt es bereits Referenzkunden? Gibt es erste Kontakte?

  • eine Honorarkalkulation:

Welche Preise verlangen Sie für die Dienstleistung? Sind die Preise branchenüblich?

Ergänzen Sie hier die gewählte Unternehmensform: Einzelunternehmer, GbR oder Partnergesellschaft und ob, Sie Mitarbeiter beschäftigen werden.

  • das Ergebnis einer Konkurrenzanalyse:

Wer sind Ihre Wettbewerber? Wie heben Sie sich von den Mitbewerbern ab? Welches Alleinstellungsmerkmal hat Ihre Dienstleistung?

  • die Marketing- und Akquisestrategie:

Wie wollen Sie Kunden gewinnen? Wen wollen Sie ansprechen? Welche Werbemittel werden Sie einsetzen? Schließen Sie sich einem Netzwerk an? Welchem?

Der Umfang dieser Abschnitte sollte zwischen drei und zwölf Seiten liegen. Dazu kommt noch der Finanzteil bestehend aus Rentabilitätsvorschau, Kapitalbedarfplan und gegebenenfalls bei höheren Investitionen eine Liquiditätsvorschau.

Rentabilitätsvorschau
Kernstück eines jeden Businessplans ist die Rentabilitätsrechnung. Sie wird nach den einfachen Muster „Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn“ erstellt. Sinnvoll ist es, diese Gegenüberstellung nicht für das erste Jahr, sondern monatsweise, anzufertigen. Vorteil einer monatlichen Aufstellung ist, dass man sich Gedanken über realistische Einnahmen- und Ausgabenwerte machen muss. Unterm Strich steht dann der Gewinn oder Verlust. Die Rentabilitätsvorschau sollte jede Jahr für das Folgejahr neu betrachtet und gegebenenfalls angepasst werden.

Investitionsplan
Der Investitionsplan listet alle einmaligen Anschaffungen auf, die für den Gründungstart erforderlich sind. Zu den betriebsnotwendigen Gründungskosten zählen beispielsweise Aufwendungen für Weiterbildungs- und Coachingmaßnahmen, Gründungsberatung, Anmeldungen und Genehmigungen, Kautionen, Renovierungsarbeiten für Mieträume, Anschaffungskosten für ein Geschäftsfahrzeug, Registrierungskosten für eine Internetdomain und Softwarelizenzen. Der Investitionsplan ist eine einfache Auflistung mit den Positionen und dem Anschaffungszeitpunkt. Anschließend werden die Einzelpositionen für das erste Geschäftjahr aufsummiert.

Liquiditätsvorschau
In den Liquiditätsplan fließen schließlich nochmals alle Ein- und Ausgaben ein – diesmal tauchen aber zusätzlich die Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen auf. Bedenken Sie bei der Aufstellung, dass Zahlungen oft verspätet eingehen oder ganz ausfallen. Das Ergebnis des Liquiditätsplans ist die Liquidität, also die Zahlungsfähigkeit. Der Liquiditätsplan sollte drei Jahre in der Vorschau umfassen, wobei die Betrachtung nicht monatlich, sondern auf das jeweilige Jahr erfolgt.

Ebenso wie die Rentabilitätsrechnung ist der Liquiditätsplan ein geeignetes Instrument, um die weitere Selbständigkeit aus finanzieller Sicht im Blick zu behalten.

Steuern
Angemerkt sei noch, dass auch eine nebenberufliche Selbständigkeit beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden muss. Die Finanzbehörden unterschieden nämlich nicht zwischen Voll- und Teilzeitselbständigkeit. Wer jedoch erstmal Fuß fassen und nicht gleich voll einsteigen möchte, für den bietet die nebenberufliche Selbständigkeit eine Chance zum Ausprobieren.

Wer freiberuflich tätig wird, der muss den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen. Dieser Fragebogen gilt als Anmeldung beim Finanzamt, da viele Freiberufler ja keine Gewerbeanmeldung benötigen. In diesem Antrag können sie unter anderem auch gegebenenfalls die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wenn Sie weniger als 17.500 Euro Gesamtumsatz erwarten, brauche Sie keine Umsatzsteuer aufschlagen – können dann aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

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