
Seit der Veröffentlichung leistungsfähiger KI-Bildgeneratoren wie ChatGPT, Midjourney oder Nano Banana wird eine Frage immer häufiger gestellt: Müssen KI-generierte Bilder künftig gekennzeichnet werden? Die Antwort lautet: Ja – aber nicht jedes KI-Bild und nicht in jeder Situation.
Mit dem EU AI Act (KI-Verordnung) führt die Europäische Union erstmals verbindliche Transparenzpflichten für bestimmte KI-Inhalte ein.
Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht?
Die Transparenzpflichten gelten ab dem 2. August 2026. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen und Organisationen in bestimmten Fällen offenlegen, dass Inhalte ganz oder teilweise durch künstliche Intelligenz erzeugt oder verändert wurden.
Müssen künftig alle KI-Bilder gekennzeichnet werden?
Nein. Die Regelung wird häufig missverstanden. Der AI Act verlangt keine allgemeine Kennzeichnung aller KI-Bilder, sondern unterscheidet zwischen verschiedenen Anwendungsfällen.
1. Deepfakes müssen gekennzeichnet werden
Besonders streng sind die Vorgaben für sogenannte Deepfakes. Darunter versteht der AI Act Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die durch KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden und dabei so realistisch wirken, dass sie echte Personen, Gegenstände oder Ereignisse vortäuschen können. Wer solche Inhalte veröffentlicht, muss deutlich darauf hinweisen, dass sie künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.
Beispiel: Ein KI-generiertes Foto eines Politikers auf einer Demonstration muss als KI-generiert gekennzeichnet werden.
2. Normale KI-Grafiken sind meist unproblematischer
Anders sieht es bei typischen Illustrationen aus:
- Icons
- Infografiken
- Fantasy-Bilder
- Comicfiguren
- dekorative Bloggrafiken
Solche Bilder täuschen in der Regel keine realen Ereignisse oder Personen vor. Für sie besteht nach dem AI Act grundsätzlich keine ausdrückliche Pflicht zu einer sichtbaren Kennzeichnung als Deepfake. Anbieter von KI-Systemen müssen allerdings dafür sorgen, dass generierte Inhalte technisch (maschinenlesbar, z. B. über Metadaten oder Wasserzeichen) als KI-erzeugt erkennbar sein können.
Hinweis: Bereits veröffentlichte Bilder (vor dem 2.8.2026) müssen icht nachträglich gekennzeichnet werden.
Was bedeutet das für Blogger?
Wer einen Blog betreibt und gelegentlich KI-Bilder verwendet, muss nicht automatisch jedes Bild mit einem großen Hinweis wie „Dieses Bild wurde mit KI erstellt“ versehen. Trotzdem kann eine freiwillige Kennzeichnung sinnvoll sein. Sie schafft Transparenz gegenüber den Leserinnen und Lesern und kann Missverständnisse vermeiden.
Müssen KI-generierte Texte ebenfalls gekennzeichnet werden?
Auch hier lautet die Antwort: Nicht grundsätzlich.
Eine Kennzeichnungspflicht besteht vor allem dann, wenn KI-generierte Texte veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren und keine redaktionelle Verantwortung oder menschliche Kontrolle greift. Für gewöhnliche Blogartikel, Produktbeschreibungen oder Newsletter besteht daher nicht automatisch eine Kennzeichnungspflicht.
Quellen
- European AI Act – Transparenzregeln (Artikel 50):
https://artificialintelligenceact.eu/de/transparency-rules-article-50/ - Wortlaut von Artikel 50 des EU AI Acts:
https://artificialintelligenceact.eu/de/article/50/ - Europäische Kommission – Verhaltenskodex für KI-generierte Inhalte:
https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/code-practice-ai-generated-content