Springe zum Inhalt

diamond-158431_640
Brilliant = Diamant mit einen speziellen Schliff - Quelle: Pixabay

Bei der Diamantbestattung werden synthetische Diamanten aus der Asche von Verstobenen hergestellt.
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Das heißt, dass es in Deutschland nicht zulässig ist Kremationsasche zuhause aufzubewahren. Man ist verpflichtet, diese an gekennzeichneten Orten zu bestatten. Allerdings ist der Umweg über Anbieter im Ausland gestattet. In Holland und der Schweiz zum Beispiel gilt die Diamantbestattung allerdings als zulässige Bestattungsform. Mittlerweile bieten zahlreiche Bestattungsunternehmen diese Bestattungsweise an. Die Idee für die Herstellung von Erinnerungsdiamanten stammt ursprünglich aus Amerika. ...weiterlesen "Diamantbestattung – Jeder Diamant ist einzigartig"

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen